Donnerstag, 10. Oktober 2024

Aufstellungen bei Straftaten und im Strafvollzug


Ein Auszug aus "Ohne Wurzeln keine Flügel"

Kriminalität und Verbrechen werden immer mehr zu den Themen, die im Blickpunkt der modernen Gesellschaft stehen. Statistiken zeigen, dass die Gewalt in vielen Teilen der Bevölkerung zunimmt, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen. Enorme Probleme zeichnen sich ab, die in der Presse und in der Fachliteratur diskutiert werden. Was sind die Ursachen der Entwicklung? Sie scheinen vielschichtig zu sein, und die gesellschaftlichen Bemühungen helfen wenig, sie einzudämmen.
Zwei grundsätzliche Fragen dabei sind: Warum wird jemand ohne äußere Not, z. B. jemand aus einer normalen, gutbürgerlichen Familie zum Verbrecher? Warum neigen manche Straftäter zwanghaft zu Rückfällen? Wie wenig diese Fragen beantwortet sind, zeigt exemplarisch die aktuelle Diskussion um Sittlichkeitsverbrecher. Ihre unerklärlichen und grausamen Taten schocken immer wieder die Öffentlichkeit. Bisweilen haben diese Straftäter eine schlimme Kindheit gehabt und wiederholen das ihnen angetane Unrecht. Aber nicht jeder. Wieso also?
Auch die Erklärungen von Psychiatern und Therapeuten wirken ratlos. Wenn z. B. auf die Frage, was für den Täter den Mißbrauch und das Zu-Tode-Quälen eines Kindes so faszinierend macht, die Antwort kommt: "Dem Täter kann es darum gegangen sein, sich etwas Neues, etwas Frisches zu erschließen. Etwa so, wie frischen Schnee betreten." (Mai) Auch die Erklärung im gleichen Interview, "der Lustgewinn, der sie treibt, ist einfach stärker" wirft mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Denn warum entsteht bei manchen eine solch perverse Lust? Die Idee, daß es eben genetische Ursachen geben müßte, scheint nur eine Notlösung mangels anderer schlüssiger Erklärungen.


Der Ansatz von Bert Hellinger gibt neue Antworten in die Diskussion. Das Interesse, die Arbeit auch im Strafvollzug zu nutzen, wächst auf vielen Ebenen. Die praktische Umsetzung steht am Anfang. Wir müssen dabei die bisher erörterten Ordnungen, Gesetzmäßigkeiten und Prinzipien auf den Straftäter übertragen. Der Straftäter ist Kind seiner Eltern und Mitglied seiner Familie. Viele Ursachen einer Straftat liegen in der Herkunftsfamilie eines Straftäters. In der Verbindung mit ihr liegt auch der Grund, warum manchmal Rückfälle schicksalhaft unausweichlich sind.
Das zeigt exemplarisch der familiäre Hintergrund einer Insassin, die wegen Drogendelikte verurteilt war. Bei vielen Drogensüchtige läßt sich eine Verbindung zu Toten der eigenen Familie finden. Zu den Toten und zum Tod zieht es sie. Die Droge ist das Mittel dazu. Der Sog zur Droge ist deshalb oft stärker als der Wille aufzuhören. Die Klientin selbst machte einen apathischen Eindruck aufgrund der vielen Medikamente, die sie benötigte. Trotzdem konnte sie aufstellen.


Die Mutter der Insassin war das jüngste Kind von sieben Schwestern war. Alle sechs Schwestern und die Eltern kamen im Dritten Reich als Zigeuner ins KZ und wurden dort vergast. Sie als Jüngste wurde von einer älteren Schwester bei Deportation am Weg abgelegt und überlebte.In der Aufstellung zeigte sich die tiefe Liebe der Mutter zu ihrer Familie, die es fast unhaltbar zum Tod zog. Die Tochter zog es hinterher. Die Insassin stand dann voller Schmerz den vielen Toten ihrer Familie gegenüber, verneigte sich lang und tief vor ihnen und sagte: "Ich achte euren Tod und euer Schicksal. Bitte schaut freundlich auf mich, wenn ich lebe." Dann fühlte sie sich ruhiger und friedlicher.


Hier wird ersichtlich, wie jemand sich aus der Verbindung zu den Toten seiner Familie schuldig fühlen kann, weil er überlebt hat. Die Kraft und der Wille zum Leben fehlen fast vollständig.
In Aufstellungen entdecken wir viele Erklärungen für Straftaten. Gerade scheinbar sinnlose Gewalttaten von Jugendlichen kommen aus der Gewalttätigkeit, die andere Familienmitglieder tragen Manchmal ist sie in der Familie gelebt worden - da war beispielsweise ein Onkel ein Mörder, mit dem der Täter verbunden ist. Manchmal bricht im Kind der Zorn aus, der von den Eltern und anderen Vorfahren noch kontrolliert und unterdrückt wird.
Das Besondere an einem übernommenen Gefühl wie Zorn ist: Der Zornige fühlt sich im Recht. Die Realität ist ein Stück weit vernebelt, der Blick auf das eigenen Handeln und seine Folgen ist verhindert. Wer aus einer Verstrickung heraus zum Täter wird, fühlt sich unschuldig. Die Verstrickung erschwert oder verstellt ganz die Einsicht in die eigene Schuld. Reue ist ihm deshalb unmöglich.
Aufstellungen führen vor Augen, wie eng, ja bisweilen zwanghaft stark diese Verbindung ist. In ihnen wird sichtbar und spürbar, warum der blinde Nachahmungszwang stärker sein kann als der Wille, keine Straftaten mehr zu begehen. Solange die unheilvolle Verbindung nicht aufgelöst ist, sind viele Täter nicht in der Lage, gesetzestreu zu bleiben. Der Rückfall ist vorprogrammiert.
Die Arbeit mit Straftätern zeigt die gleichen Mechanismen, die in jeder Familie wirken. Die Arbeit macht diese Mechanismen mit ihren besonders schlimmen Resultate deutlich. Wer im Gefängnis sitzt, hat regelmäßig einen weit belasteteren familiären Hintergrund als der "Normalbürger".


Drei Schritte sind in der Arbeit mit Straftätern notwendig. Die ersten beiden Schritte sind die gleichen, die bei jeder Verstrickung erforderlich sind:
Im ersten Schritt erkennt der Täter durch die Aufstellung der Herkunftsfamilie, wie sein Handeln mit seiner Familie in Verbindung steht. Wie bei jeder andern Aufstellung gilt auch hier: Der Täter muß bis zum liebevollen Grund vordringen, der ihn mit seiner Familie verbindet. Denn wer als Kind bereit ist, sein Leben zu opfern, wird gern auch zum Verbrecher, wenn es im Dienste der Familie geschieht.
Der zweite Schritt ergibt sich aus dem ersten. Es gilt, die Verbindungen mit der Familie, die sich negativ ausgewirkt haben, zu lösen und umzuwandeln. Dazu gehört die Achtung für das Schicksal derer, mit denen man verbunden ist. Dann läßt der Täter den Vorfahren die Verantwortung das eigene Leben und Handeln.
Der dritte Schritt ist die Übernahme der Verantwortung für das eigene Handeln. Dazu gehört bei einer Straftat die Einsicht in die eigene Schuld. Um die Schuld wahrzunehmen, ist für den Täter die Konfrontation mit der Tat notwendig ö oder präziser ausgedrückt: die Konfrontation mit dem Opfer. So ist gerade in der heutigen Diskussion um den Rückfall von Sittlichkeitsverbrechern ein Fakt, daß trotz jahrelanger therapeutischer Behandlung die eigentliche Tat oft im Hintergrund bleibt. Solange ein Täter seinem Opfer nicht in die Augen gesehen hat, ist ihm nicht klar, was er angerichtet hat. Nur diese existentielle Begegnung mit dem Opfer bringt Einsicht und Reue. Die üblicherweise im Gericht erwarteten und verlangten Schuldbekenntnisse sind kraftlos und oft nur die Niederwerfung vor der drohenden Strafe.


Die Begegnung des Täters mit seinem Opfer hat häufig eine gute Wirkung. Das ist auch die Grundlage des "Täter-Opfer-Ausgleichs", der als neue Form in die Strafrechtspflege eingeführt wurde. Es geht darum, dass ein Täter sich außergerichtlich in der persönlichen Begegnung mit dem Opfer mit seiner Tat auseinandersetzt und eine Vereinbarung über Wiedergutmachung erfolgt. Der Täter hat die Möglichkeit, sich den Konsequenzen seiner Handlung zu stellen, begangenes Unrecht einzusehen und soweit möglich zu ihrer Bereinigung beizutragen.
Eine Aufstellung, in der lediglich der Täter und das Opfer durch einen Stellvertreter aufgestellt werden, kommt in der Wirkung der tatsächlichen Begegnung des Täters mit dem Opfer gleich. Die Wirkung kann sogar noch stärker und nachhaltiger sein. Durch die Stellvertreter werden die Gefühle, wie wir in vielen Aufstellungen erleben, heftig und massiv ausgedrückt. Der wirkliche Täter, der die Aufstellung von außen sieht, muß keine Betroffeneheit für Zuschauer produzieren. Er ist zunächst nur Zuschauer und so hat einen inneren Schutzraum, um sich dem Gesehen zu stellen und es zu verarbeiten.
Auf diese Weise konfrontiert die Aufstellung den Betroffenen direkt, ohne Verharmlosung, mit der Tat und den Folgen. Das, was der Täter dem Opfer angetan hat, ist sichtbar und spürbar. Er kann sich der Verantwortung für seine Tat kaum mehr entziehen, da er sie so unmittelbar vor Augen hat. Ein wichtiges Ziel des Vollzugs, die Auseinandersetzung mit der Tat, kann erreicht werden.
Die Aufstellungen, die ich bisher im Gefängnis durchgeführt habe, illustrieren das bisher Gesagte. Die tiefe Verbindung mit dieser Familie wird sichtbar. Die Insassin war wegen fortgesetzten Betrugs verurteilt worden.


Zunächst wurden die Insassin, ihre Familie und an den Rand eines ihrer Betrugsopfer aufgestellt. Die Täterin war ungerührt gegenüber dem Opfer. Die Mutter hatte das Gefühl, ihre Tochter zum Betrügen zu veranlassen. (Daraufhin teilte die beobachtende Täterin von außen mit, dass ihre Mutter sie schon als kleines Mädchen zum Kaufmann zum Betrügen geschickt habe.) Die Tochter fühlte sich sehr mit der Mutter verbunden, aber an ihrem distanzierten Gefühlen gegenüber dem Opfer änderte sich nichts.
Erst als noch die Mutter der Mutter hinzugestellt wurde, kamen Veränderungen. Die Enkelin fühlte sich besonders mit der Großmutter, die sich als sehr falsch und betrügerisch erlebte, verbunden. Schließlich stellte sich die Mutter dazwischen: "Ich bin die Große und übernehme meine Schuld und Verantwortung. Du bist nur das Kind." Sie fügte hinzu: "Damit es endlich aufhört!" Jetzt fühlte sich die Täterin ein Stück freier, konnte das Opfer anschauen und ihm sagen: "Es tut mir leid."


Die gewaltige negative Kraft, die ein Verhalten in einer Familie hat, wurde deutlich. Die unheilvolle Verbindung mit der Großmutter und der innere Zwang zu betrügen kamen ans Licht und wurden ein Stück weit aufgelöst. Erst dann konnte die Insassin den Schritt gehen, ihre Straftat zu bedauern und das auch gegenüber dem (stellvertretenen) Opfer ausdrücken.
Welche innere Wirkung hat das Annehmen der Schuld? Das ist eine Frage, die gerade bei schwerer Schuld wie Mord immer wieder gestellt werden, sind: Was ist die Bedeutung für den Täter, wenn er die Familie verläßt und zur Türe hinausgeht oder sich sogar zu den Toten legt? Soll er etwa Selbstmord begehen? Gibt es keine andere Lösung, außer der, dass er alles verläßt? Was heißt das praktisch?
Einen tiefen Einblick in die Lösung solch schwerer Schuld gibt eine Aufstellung, die Bert Hellinger Ende 1998 in einem Gefängnis bei London zu einem Tötungsdelikt durchführte.


Der Aufsteller hatte in einer Wirtshausschlägerei einen anderen erschlagen und deshalb schon 12 Jahre Gefängnisstrafe hinter sich. Aufgestellt wurden nur Täter und Opfer. Ich war Stellvertreter des Opfers. Wir konnten uns beide zunächst nicht in die Augen schauen. Eine mörderische Wut stieg in mir auf mit dem Gefühl: Auch ich hätte den anderen erschlagen und Täter sein können. Der Täter fing an zu schluchzen und krümmte sich irgendwann weinend auf dem Boden. Ich bekam Mitleid und legte ihm tröstend die Hand auf die Schulter. Nach einiger Zeit schauten wir uns beide in die Augen und umarmten uns schließlich. Nach einiger Zeit bekam ich das Gefühl, daß es jetzt genug sei. Ich stand auf und zog mich zurück.


Diese Aufstellung zeigt die grundlegenden Bedingungen, wie Schuld von einem Täter übernommen und getragen wird. Der Täter schaut dem Opfer in die Augen, sieht es und erkennt, was er getan hat. Damit übernimmt er die Verantwortung für sein Handeln. Dann ö oder auch zum Teil auch schon vorher - kommt ein intensiver Schmerz, der ganz zugelassen wird. Nach einiger Zeit vergeht der Schmerz und jetzt entsteht Kraft zum guten Handeln. Auf diesem Weg gibt es keinen Schnelldurchlauf und keine Abkürzungen.
Der Stellvertreter des obigen Täters, der erfahrene Therapeut Gunthard Weber, sagte nach der Aufstellung, daß er noch nie einen derartigen Schmerz empfunden hätte. Der Täter, der die Aufstellung beobachtete, war sichtlich berührt und sagte spontan: "I felt that all those years." (So habe ich mich all die Jahre gefühlt.)


Eine weitere, erhellende Aufstellung für die Dynamiken in einem Gefängnis war eine kurze Organisationsaufstellung mit Mitarbeitern einer Jugendstrafvollzugsanstalt. Das Ausgangsproblem war eine Gruppe Jugendlicher kurdischer Abstammung, die sich von den deutschen inhaftierten Jugendlichen abkapselte und bei deren Mitglieder es immer wieder zu gewalttätigen Ausbrüchen kam.
Für die Gruppe der deutschen und kurdischen Jugendlichen wurde je ein Stellvertreter ausgesucht und, um ein vollständigeres Bild zu erzielen, auch je ein Stellvertreter für die Gruppe der Vollzugsbeamten und des Sozialdienstes, dessen Aufgabe es ist, die Resozialisierung und Wiedereingliederung zu fördern.


In der Aufstellung standen sich die zwei Gruppen der Jugendlichen mit Abstand gegenüber, ebenso standen sich auf der Mittellinie zwischen den Jugendlichen die Vollzugsbeamten und der Sozialdienst gegenüber. Die Jugendlichen sahen sich feindselig an, die Gruppe der Deutschen fühlte sich überlegen und sah auf die ausländischen Gruppe herab. Die Vollzugsbeamten nahmen eine Atmosphäre unterdrückter Gewalt wahr, ansonsten fühlten sie sich so wie der Sozialdienst, eher schwach als stark.
Ich suchte nach einem ordnenden Bild, das ich für diese Situation im Gefängnis angemessen hielt. Als erstes stellte ich die deutschen und kurdischen Jugendlichen nebeneinander. Sofort ließ die Spannung zwischen ihnen etwas nach. Dann stellte ich die Vollzugsbeamten ihnen gegenüber auf den ersten Platz und dem Stellvertreter an die Seite den Sozialdienst. Denn wie Aufstellungen in Familien und Organisationen ist es eine förderliche Ordnung, wenn der für die Sicherheit zuständige an der ersten Stelle steht.
An diesem Platz entspannte sich der Vertreter der Vollzugsbeamten und hatte den Eindruck, von hier aus mit dem Sozialdienst an seiner Seite eine gute Arbeit leisten zu können. Auch die Jugendlichen fühlten sich mit dieser Ordnung wohl.
Äußerst unwohl an seinem Platz fühlte sich der Sozialdienst! Die Stellvertreterin weigert sich, neben dem Vollzugsbeamten stehenzubleiben. Sie wollte zwischen den Jugendlichen stehen. Als sie diesen Platz probeweise einnahm, breitete sich wieder Spannung zwischen allen Beteiligten aus. Ich mußte die Aufstellung an dieser Stelle abbrechen, da keine gute Lösung gefunden werden konnte.


Wer die Struktur des Strafvollzugs unvoreingenommen ansieht, sieht auf der einen Seite die Inhaftierten und ihnen gegenüber auf der anderen Seite die Bediensteten des Staates. Ihre Aufgabe ist der Strafvollzug, dessen Inhalte und Ziele die staatliche Gesetzgebung festlegt. Auch der Sozialdienst ist ein Teil des Strafvollzugs.
Die Aufstellung zeigt exemplarisch den inneren Konflikt der Mitarbeiter des Sozialdienstes, diese Rolle als Beauftragter der Staates anzunehmen. Sie fühlten sich mehr solidarisch mit den von ihnen betreuten Gefangenen. Ein Stück weit ausgeblendet wird die Realität, dass der Sozialarbeiter in einem Gefängnis am Abend nachhause geht, während die Betreuten eingesperrt bleiben. Die Betroffenen sehen diese Realität und können das idealistische Engagement oft nicht ernst nehmen. Stattdessen nutzen sie es aus.
In diesem Ausnutzen liegt auch eine Provokation, denn irgendwann ist bei den meisten sozial Tätigen die Grenze erreicht, bis zu der sie sich ausnutzen lassen. Wenn sie dann nein sagen, sind die Fronten klar und die Realität wieder ans Licht gebracht. Diese inneren und äußeren Konflikte, die Schwierigkeiten von Abgrenzung und Nähe machen Sozialarbeit so anstrengend und nach wenigen Jahren tritt der Zustand des ?Ausgebranntseins? auf.
Was ist der Nutzen einer solchen Aufstellung? Sie zeigt die Hintergründe struktureller Konflikte und ihre Auswirkungen auf. Die Klärung der eigenen unbewußten Verstrickungen ist wichtig. Denn eine optimale Zusammenarbeit der verschiedenen Mitarbeitergruppen ist eine notwendige Voraussetzung, um im Strafvollzug wirksam zu arbeiten.

 

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